Weniger Steuereinnahmen in Aargau.
Weniger Steuereinnahmen in Aargau.

In der Schweiz führt im Bundesland („Kanton“) Aargau eine Steuerreform zu etwas weniger Steuereinnahmen. Als Grund wird eine „Revision des Schweizer Steuergesetzes“ genannt. Hier setzte man nun neues Bundesrecht in kantonales Recht um.

Die Steuergesetzrevision im Kanton Aargau kostet sowohl das Schweizer Bundesland als auch die Gemeinden in Aargau insgesamt jeweils jährlich rund 3 Millionen Franken auf Seiten der Steuereinnahmen.

Mit dem Steuerminus rechnet man in Aargau erst für das Jahr 2016. Denn erst dann greift die „kleine Steuergesetzrevision“.

Konkret geht es darum, dass diverse Bereiche steuerlich in der Schweiz künftig anders zu bewerten sind. Hierzu gehören beispielsweise die steuerlichen Behandlungen der berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten. Diese konnten bislang nicht steuerlich abgezogen werden, lediglich Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen waren unbegrenzt als Berufskosten absetzbar.

Künftig gilt: Weiterbildungs- und Ausbildungskosten dürfen pro Jahr bis zu einem Höchstbetrag von 12.000 Schweizer Franken abgesetzt werden. Weiterhin gilt aber, dass Erstausbildunskosten steuerlich gar nicht in Aargau abgesetzt werden dürfen.

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Steueränderungen gibt es auch bei der Besteuerung des Feuerwehrsoldes (Steuerbefreiung). Eine Änderung gibt es zudem im Bereich der Besteuerung von Lottogewinnen oder der Besteuerung direkter Bundessteuern (Steuererlass).

Trotz der unterschiedlichsten Bereiche, welche nun steuerlich verändert werden, spricht man im Bundesland Aargau davon, wonach die steuerlichen Veränderungen lediglich „geringfügige Anpassungen“ seien.

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