Urlaub in Mallorca ist teurer geworden: Bis zum 20. September 2016, also bis zum Ende der Ferien-Hauptsaison, müssen Urlauber an ihre Hotels eine Touristensteuer bezahlen. Die Hotels wiederum führen diese Steuer an das zuständige spanische Finanzamt ab.
Die meisten Hotels in Mallorca überweisen die neue Touristensteuer über das Modell der „geschätzten Zahlungsmodalität“ an den Fiskus. Dieses Modell läuft letztlich auf einen Vorsteuerabschlag hinaus.
So kalkulieren die Hotels selber, wie viele Gäste sie im Jahr, vor allem in der Hauptsaison, in etwa erwarten. Daraus errechnet sich dann die Höhe der Touristensteuer, wovon in der Regel vorab ein Pauschalbetrag von 40 Prozent abzuführen ist. Man spricht auch von einer Selbstverlagerungs-Methode. So rechnen zumindest die meisten Hotels, die keinen Ärger mit dem Finanzamt riskieren möchten und ihre Lizenz nicht aufs Spiel setzen möchten, ab.
Dieses Modell müssen allerdings Campingplatz-Inhaber sowie Anbieter von Ferienwohnungen, also beispielsweise auch von Fincas, nicht verfolgen. Im Falle von Fincas gilt das zumindest dann, wenn diese eher an einzelne Privatleute vermietet werden, nicht aber als Hotels geführt werden. Das heißt: Finca-Vermieter und sonstige Ferienanbieter müssen deshalb spätestens 2017 direkt in ihrer Steuererklärung deutlich machen, wie viel Touristensteuer eingenommen wurde und überwiesen werden muss.
Die Touristensteuer ist auf Mallorca als „ecotasa“ bekannt. Sie ist bereits sei dem 1. Juli 2016 von jedem Urlauber auf den Balearen zu erheben. Die Höhe der Touristensteuer fällt vor allem nach der Qualität der Bleibe aus. Sie liegt zwischen 50 Cent und zwei Euro pro Tag und Kopf. Im Schnitt muss also ein Pärchen, das zwei Wochen lang auf Mallorca die Seele baumeln lassen möchte, mit rund 60 Euro Mehrkosten in der Urlaubskasse rechnen.