Das Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) hat bislang rund 2 Milliarden Euro durch Steuerbetrugs-Selbstanzeigen sowie Bußgelder von Banken eingenommen.
Zusätzlich zu den Selbstanzeigen durch Bürger oder Firmen ist NRW durch den gezielten Aufkauf von gestohlenen Steuerdaten von Banken an zahlreiche Informationen gelangt, die zu den Strafzahlungen und Steuernachzahlungen führten.
Mittlerweile seien 57 Banken im Visier von NRW-Steuerfahndern, lauten Berichte. Darunter seien Kreditinstitute aus Österreich, der Schweiz, Luxemburg sowie Liechtenstein. Den Banken werfen die Steuerfahnder und Staatsanwälte aus Nordrhein-Westfalen vor, Bürger so beraten zu haben, dass der Tatbestand der Beihilfe zur Steuerhinterziehung vorhanden sei, schreibt die Süddeutsche Zeitung (SZ).
Die Staatsanwälte und Steuerfahnder der Finanzämter scheinen auf die 57 betroffenen Banken vor allem durch Hinweise der Selbstanzeiger gekommen zu sein.
Hier habe man, so die SZ, lediglich noch geschaut, welche Bankhäuser wären außerordentlich oft von den Steuerbetrugs-Selbstanzeigern genannt worden. Daraus habe man die Erkenntnis gezogen, dass es sich hier lohnen könne, noch einmal besonders genau hinzuschauen.
NRW geht in den Steueraffären diskret aber effektiv vor
Ob es in den betroffenen Bankhäusern auch zu Razzien kam, ist nicht bekannt. Im Gegensatz zum Bundesland Sachsen, das Razzien gegen die Wirtschaft gerne über Medien kommentiert oder im Verdacht steht, parallel Medien über Razzien zu informieren, gehen NRW-Ermittler diskreter um und scheinen eher auf Ausgleich zu schauen:
Wer im Rahmen der Steueraffären Bußgelder bezahlt, gegen den werden Ermittlungsverfahren eingestellt. Zudem werden Razzien gegen die Wirtschaft nicht, wie in Sachsen des öfteren passiert, öffentlich zelebriert.
Die in NRW von den Banken eingenommenen Bußgelder beruhen auf Vergleichszahlungen. Diese bieten Staatsanwaltschaften manchmal an, um komplexe sehr teure Gerichtsverfahren zu vermeiden und Kapazitäten für neue juristische Verfahren zu schaffen.
Das bedeutet: Zahlreiche Banken scheinen von dem Angebot der NRW-Staatsanwälte, darunter ist die Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Gebrauch zu machen, und Ermittlungsverfahren gegen Strafgelder einzustellen. Das scheint auch für deutschsprachige ausländische Banken zu gelten.
So habe beispielsweise, schreibt die Süddeutsche, die österreichische Walser Privatbank AG 5,4 Millionen Bußgeld an die Staatskasse von NRW bezahlt.
„Umgang mit ausländischen Kunden radikal geändert“
Die SZ zitiert einen Sprecher der Bank mit den Worten: „Unsere Bank hat ihren Umgang mit ausländischen Kunden bereits radikal verändert.“ Mittlerweile lege man großen Wert darauf, dass „die Identifikation von Kunden und die Transparenz über die Herkunft der Mittel“ sehr streng geprüft werde.
Die Ermittlungen der Staatsanwälte und Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen basieren auf seit 2010 eingegangenen Steuerbetrugs-Selbstanzeigen. Bußgelder im Zuge von Vergleichen mit den NRW-Staatsanwaltschaften hätten bislang rund zehn Banken bezahlt, so die SZ.
Die höchste Strafzahlung sei von der Basler Kantonalbank eingegangen und zwar 37,1 Millionen Euro. Ebenfalls einem Vergleich gegen Bußgeld scheint die Luxemburger Bank BCEE zugestimmt zu haben. Dieses Bankhaus soll angeblich rund 14 Millionen Euro an das Bundesland Nordrhein-Westfalen überwiesen haben.
Auch eine Schweizer Niederlassung der Deutschen Bank habe einem Vergleich gegen Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von zehn Millionen Euro zugestimmt, heißt es.
Bislang habe NRW durch staatsanwaltschaftliche Vergleiche mit Bankhäusern gut 120 Millionen Euro eingenommen, so die SZ.
Die Selbstanzeigen von Bürgern habe zusammen mit den Bank-Bußgeldern zu rund 2 Milliarden Euro zusätzlicher Einnahmen an NRW geführt. In ganz Deutschland liege die Summe bei 6 Mrd. Euro.