Ein britischer Bürger, welcher auf dem Rückflug von Genua (Genova) war, löste am Metalldetektor des Flughafens Alarm aus.
Grund: Er hatte 100.000 Euro in bar bei sich. Doch in Italien müssen vor einem Flug mit mehr als 10.000 Euro bar italienische Behörden darüber informiert werden. Wer das nicht tut, riskiert sehr viel.
Im Falle des Briten werfen die Steuerbehörden Italiens dem Noch-EU-Bürger nun eine Verletzung der Ausfuhrbestimmungen vor.
Deshalb beschlagnahmten vorerst die Mitarbeiter des Genua 2 Zolls sowie der Guardia di Finanza, also der Finanzpolizei, 50% des Betrages, welcher über dem Erlaubten liegt – also 45.000 Euro.
Denn 10.000 hätte er unangemeldet mitnehmen dürfen, 90.000 hätte er deklarieren müssen und von diesen 90.000 Euro behalten Italiens Behörden vorerst einmal die 45.000 Euro.
Natürlich hat der Brite nun die Möglichkeit gegen die vorläufige Beschlagnahme zu klagen. Doch Italiens Behörden lassen sich bekanntlich Zeit. So schreibt das italienische Portal genova24.it, wonach der EU-Ausländer fünf Jahre habe, gegen die Beschlagnahmung zu klagen.
Da Italiens Behörden langsam mahlen, ist kaum davon auszugehen, dass er die 45.000 Euro zeitnah vom Finanzministerium zurückerhält. Dass er die komplette Summe jemals wieder auf seinem Konto verbuchen wird können, ist kaum vorstellbar. Denn eine Verletzung der Devisengesetzgebung (in Britannien wird mit Pfund bezahlt), zieht meist eine empfindliche Strafe nach sich.
Der Brite selber erklärte die Verletzung der Devisengesetzgebung in Italien damit, wonach er von einer Geschäftsreise im Fernen Osten zurückgekommen sei und nicht gewusst habe, dass auch in der Europäischen Union trotz Schengener Abkommen Bargeld in höheren Summen den Behörden bei Flügen gemeldet werden müsse.