Für Gesellschaften, vor allem Holdings, welche im Ausland Umsätze und Gewinne machen und diese über die Schweiz günstig versteuern, könnte sich mit der anstehenden Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform III (USR III) etwas ändern.
Am 12. Februar müssen die Parlamentarier der Schweiz darüber abstimmen, wie künftig Gewinne und Umsätze in der Schweiz versteuer werden sollen. Damit soll Rechtssicherheit im internationalen Kontext für Unternehmen geschaffen werden.
Bislang hatten Holdings und andere Gesellschaften, die sich in der Schweiz beispielsweise in Baar oder Zug und vielen anderen Steueroasen angesiedelt hatten, mit einem Sonderstatus gut Steuern sparen können. Das hatte international für Stirnrunzeln und Ärger gesorgt.
Der Vorwurf lautete: Die Schweiz helfe Unternehmen und Holdings, auch reichen Family Offices, wie Irland und einige andere Steueroasen, legal Steuern in anderen Ländern zu hinterziehen. Betroffen davon ist auch Deutschland.
Kommt die Unternehmenssteuerreform III in der Schweiz wirklich in Gang, welche primär den Sonderstatus von Unternehmen und Holdings in der Schweiz in Frage stellt, könnte dies zweierlei bedeuten:
Einerseits würden die Sondervergünstigungen abgeschafft, andererseits könnten die Holdings und Unternehmen, die im Ausland Umsätze und Gewinne machen und diese bislang in der Schweiz günstig versteuerten, sich auf international anerkannte Rechtssicherheit verlassen.
Vor allem die EU, aber auch die OECD, fordern seit Jahren von der Schweiz, sich stärker als bislang internationalen Steuergefplogenheiten zu beugen und damit weltweit zu mehr Steuergerechtigkeit beizutragen.
Die Schweiz verteidigte ihr umstrittenes Steuermodell damit, dass auch international aktive Holdings oder Domizilgesellschaften in zwischen Basel, Zürich und Genf Arbeitsplätze geschaffen hätten. Sie hätten also nicht nur von niedrigen Steuern auf international erzielte Umsätze und Gewinne profitiert.
Die Angst besteht nun bei einigen, dass die Holdings und international aktiven Multi-Konzerne oder Family Offices die Schweiz verlassen könnten und dass damit Steuern und Arbeitsplätze verloren gehen könnten.
Denn im Raum steht, dass sich die bisherige niedrige Steuer möglicherweise nach der USR III-Reform verdoppeln könnte. Bekannt ist aber auch: Ein Family Office oder eine Holding beschäftigt selten mehr als einige Dutzend oder wenige Hundert Mitarbeiter.