Wer behindert ist, der hat oftmals deutlich mehr Kosten zu tragen, als gesunde Menschen. Das gilt für junge Behinderte ebenso, wie für Rentner, die an typischen Krankheiten oder Beeinträchtigungen im höheren Alter leiden, oder für Arbeitnehmer. Doch was viele nicht wissen:
Es gibt zahlreiche steuerliche Möglichkeiten, die Mehrkosten durch eine Behinderung steuerlich abzusetzen. Interessant ist beispielsweise die Möglichkeit, Pauschalbeträge in der Steuererklärung geltend zu machen, sofern man auf Grund der Behinderung Anspruch auf eine staatliche Rente in Deutschland hat. Die Pauschalbeträge starten bei 310 Euro und gehen hoch bis 1420 Euro.
Die Höhe des Pauschalbetrages hängt aber auch von dem Grad der Behinderung ab. Ein steuerlich relevanter Behinderungsgrad startet in Deutschland bei 25 Prozent und geht hoch bis 100 Prozent. Hierzu schreibt das Finanzministerium Nordrhein-Westfalens:
„Bei der Lohn- und Einkommenssteuer erhalten behinderte Menschen die steuerlichen Vergünstigungen in Form von Pauschalen bzw. Freibeträgen oder durch Abzug der tatsächlichen Mehraufwendungen bei der Einkommensermittlung. Arbeitnehmern können die meisten Steuervergünstigung bereits durch Berücksichtigung eines Freibetrages beim monatlichen Lohnsteuerabzug (Lohnsteuermäßigungsverfahren) geltend machen.“
Das Finanzministerium NRW begründet in seiner Broschüre die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit von Pauschalbeträgen für Behinderte unter anderem damit, wonach Mensch mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung, sowie deren Angehörige oftmals besonderen Belastungen ausgesetzt seien.
Für Senioren gelte aber, dass diese oftmals ihr gesamtes Erwerbsleben mit abgeführten Steuern dazu beigetragen hätten, dass es in Deutschland eine gute Infrastruktur gebe, aber auch gute Angebote für die Bildung, Chancengleichheit und Sicherheit. Deshalb biete der deutsche Staat, schreibt das Finanzministerium NRW, ein besonderes „Entgegenkommen in vielen steuerlichen Fragen“.
Wichtig sei jedoch, dass man wisse, was „für Ihre Steuererklärung besonders wichtig ist und wie Sie diese Vorteile richtig nutzen“. Die Broschüre des Finanzministeriums NRW kann unter www.iww.de/sl597 unentgeltlich heruntergeladen werden.