Kommentar – Schon heute sind veröffentlichte Daten im Handelsregister datenschutzrechtlich problematisch: Für jeden eingetragenen Gesellschafter lässt sich dort faktisch durch jeden das Geburtsdatum sehen. Voraussetzung ist lediglich dass man eine Gebühr von circa 4,50 Euro pro Datenblatt bezahlt.
Das derzeit diskutierte sogenannten „Transparenzregister“ sollte nach dem Willen vor allem der SPD noch weiter gehen:
Selbst Unternehmer, welche stille Teilhaber sind und nicht operativ auftreten und beispielsweise im Schutz von Briefkastenfirmen im Hintergrund bleiben möchten, sollten mit einem solchen Register öffentlich werden. Jeder hätte ihre Namen, Geburtsdaten und weitere private Daten ausspionieren können.
Während die einen sagen, das fördere Transparenz im Kampf gegen Terror und Geldwäsche, sagen die anderen: Es sei ein nicht akzeptabler Eingriff in den Datenschutz. Zudem beschädige ein letztlich öffentliches Transparenzregister massiv persönliche legitime Bedürfnisse nach Schutz auch von reichen oder superreichen Menschen.
Zudem argumentieren sie: Juristisch sei das Unternehmen beispielsweise im Bereich des Strafrechts zu belangen, nicht aber Gesellschafter, sofern diese eben nicht operativ im Unternehmen tätig seien und die operative Geschäftsführung einem Geschäftsführer überließen.
Die Transparenz-Anhänger machen sich die Diskussionen um die Panama Papers zu eigen und verweisen darauf, wie schädlich es doch generell sei, wenn es Briefkastenfirmen gäbe.
Befürworter von Briefkasten-Konstruktionen verweisen wiederum darauf, dass wirtschaftliches Engagement generell Privatsache sei. So lange die Umsätze und Gewinne ordentlich versteuert würden, habe man auch als Investor und Unternehmer einen Anspruch auf Privatheit.
Mit solchen Pros und Contras muss sich das Bundesfinanzministerium in Berlin herumschlagen.
Finanzminister Dr. Wolfgang Schäuble scheint derzeit, schreibt netzpolitik.org, eher dahin zu tendieren, nicht alle Daten zu Gesellschaftern in Firmen, welche über Briefkostenstrukturen arbeiten, zwangsläufig zu veröffentlichen. Briefkastenfirmen sind beispielsweise bei der Rechtsform Limited (Ltd) weit verbreitet.
Die Sichtweise auch Investoren und Gesellschaftern Schutz und Anonymität zu gewähren, wird von Wirtschaftsverbänden unterstützt, die letztlich die Interessen von Geldgebern und Investoren vertreten. Sie sagen zudem:
Eine Unternehmensbeteiligung sei letztlich auch im Falle von legalen Briefkastenfirmen Privatsache, vergleichbar mit dem Kontostand, auf welchen ja auch nicht jeder gegen Gebühr Einblick erhalte, auch nicht jeder Behördenmitarbeiter.
Wie so oft, bemüht sich vor allem das von der SPD geführte Bundesministerium der Justiz (BMJV) darum, auch mit dem Transparenzregister populistisch Politik zu machen.
Mal forderte Bundesjustizminister Heiko Maas, Frauen dürften nicht mehr sexy abgebildet werden, da dieses Sexismus sei (was dem Verbot großer Teil der Werbung im Otto-Katalog gleichgekommen wäre).
Dann wieder wettert er eben gegen die Wirtschaft und nutzt dabei generelle Debatten rund um Schwachstellen in der Wirtschaft, um gleich mit der ganz großen Keule Rechte abzuschaffen. Eben Rechte auf Datenschutz auch für Unternehmer und deren Beteiligungen.
Das Bundesfinanzministerium wolle, führt netzpolitik.org weiter aus, künftig nur noch Behörden und in Einzelfällen Organisationen und Personen Informations-Zugang gewähren, wenn ein „berechtigtes Interesse“ nachgewiesen werden könne. Doch auch dies klingt arg pauschal. Wann gib es denn ein „berechtigtes Interesse“?
Wenn ein Polizist in einem Dorf gerne wüsste, wo denn der reiche Nachbar so überall aktiv ist? Oder wenn ein Wettbewerber einen Konkurrenten platt machen möchte? Oder wenn ein Anwalt mal wieder völlig aus der Luft gegriffen, einen Krieg gegen ein Online-Nachrichtenportal führt, welches kritische Artikel publizierte?
Oder wenn ein Journalist gerne wüsste, welche Immobilien ein reicher Clan über Briefkastenfirmen hält, um eben zu verhindern, dass jeder weiß, wo Milliardärs-Familie x ein Ferienhaus hat oder eine Stadtwohnung.
Unternehmer weisen deshalb nicht nur auf Datenschutz hin, welcher auch für sie gelten solle, sondern ebenso darauf, dass sie bei zu großer Transparenz leicht zu Opfern von Datenmissbrauch, Entführung und Erpressung werden könnten. Auch das sind Hinweise die es verdienen, dass man sie sich anhört, diskutiert und berücksichtigt.
Medienhäuser wissen nur zu gut, wie sensibel Informationen sein können, vor allem wenn sie reiche und bekannte Unternehmer-Familien betreffen. Solche Familien laufen immer Gefahr, erpresst zu werden oder Zielscheiben von Anschlägen und Entführungen zu werden.
Beispielsweise gab es in den 1980er und frühen 1990er Jahren einen Sperrvermerk für bestimmte Dinge zum Henkel-Clan in den Archiv-Akten der Springer-Dokumentation.
Demnach durften nicht automatisch alle möglichen Dinge zum Henkel-Clan veröffentlich werden. Das sollte auch den Henkel-Clan schützen.