Der "Nein"-Präsident: Donald Trump. (Bild: pixabay.com | CC0 Public Domain)
Der „Nein“-Präsident: Donald Trump. (Bild: pixabay.com | CC0 Public Domain)

Auch ein Präsident muss seine Steuererklärung fristgerecht einreichen. Angeblich, berichten mehrere US-Medien, habe US-Präsident Donald Trump (Partei der „Republikaner“), nun um eine Verlängerung der Einreichungsfrist für seine Steuererklärung 2016 gebeten.

Auch wenn in den USA immer wieder besonders von der Opposition der Partei der „Demokraten“ Forderungen laut werden, Trump solle seine Steuererklärungen veröffentlichten, bleibt der Präsident bislang bei seinem „Nein“.

US-Finanzminister Steve Mnuchin bekräftigte dies und führte aus, wonach es seiner Kenntnis nach keinerlei Absicht gebe, dass Donald Trump seine private Steuererklärung der Öffentlichkeit übermittele. Allerdings räumte Mnuchin ein, er habe niemals direkt mit Trump über dieses (heikle) Thema gesprochen.

Der späteste Zeitpunkt, bis wann Bürger der USA ihre Steuererklärung für das Vorjahr einreichen dürfen, ist der 16. Oktober.

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Trump selber begründete die Verzögerung damit, dass er, wie die Jahre zuvor, unter einem IRS-Audit stehe. IRS steht weltweit für „Internal Revenue Service“, also einer Bundessteuerbehörde. Vergleichbar ist dies mit den deutschen Finanzämtern.

Derweil spekulieren US-Medien, ob der etwas dubios und wohl primär aus politischen Gründen eingesetzte US-„Sonderstaatsanwalt“ Robert Mueller, der die Russland-Kommunikation zwischen der US-Regierung und der russischen untersucht, sich auch um Trumps Steuererklärung kümmern könnte.

Die „Demokraten“ in der Opposition sagen, sie hielten eine Veröffentlichung der Steuererklärung von einem Multimilliardär wie Trump für notwendig. Nur so, lautet ihr Argument, könne man beurteilen, inwiefern die von Trump für die USA angekündigt Steuerreform möglicherweise ihn und andere Unternehmer oder Milliardäre besonders bevorteilen könnte.

Fakt ist: Wirklich nötig hätte ein Milliardär wie Trump das nicht. Lag doch sein persönliches Einkommen alleine 2005 bei 150 Millionen US-Dollar (rund 130 Millionen Euro).

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Auf dieses Einkommen hatte er immerhin 38 Millionen US-Dollar (rund 30 Mio. Euro) an den Staat Steuern bezahlt. Dies entspricht einem durchschnittlichen Steuersatz von 25,3%.

In der Theorie liegt derzeit der Spitzensteuersatz in den USA noch bei 39,6%. Doch soll dieser, kündige die Trump-Administration an, deutlich gesenkt werden.

Zum Vergleich: Die CDU/CSU & SPD-Bundesregierung besteuern in Deutschland schon die einfache Mittelschicht ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 54.000 mit einem Spitzensteuersatz. Dieser liegt sogar höher, als ihn Trump bezahlte – und zwar bei 42%.

Zwar kündigte Deutschlands Finanzminister Wolfang Schäuble (CDU) an, man wolle die Grenze, ab welcher Deutsche steuerlich mit einer Reichensteuer geschröpft werden, auf möglicherweise 60.000 Euro Bruttoeinkommen jährlich anheben. Doch das wolle man, wenn überhaupt, erst nach der Bundestagswahl im September 2017 angehen.

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Zu einem zu versteuernden Einkommen zählen nicht nur beispielsweise der Lohn aus Arbeit, sondern ebenso Mieteinnahmen (Nettokaltmiete), oder Gewinne aus Anlagen, wie Aktienfonds.

Allerdings werden ausgeschüttete Aktiengewinne in Deutschland automatisch bei Auszahlung besteuert und zwar mit 25%. Der niedrigere Steuersatz liegt darin begründet, dass Menschen, die Aktien kaufen, dies in der Regel aus bereits versteuertem und selbst angespartem oder ererbtem Geld machen.

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Von Elke

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