Schon irre: Schimpasen wirken in ihren Haltungen manchmal wirklich wie Menschen. Oder Menschen wie Affen. (Bild: pixabay.com | CC0 Public Domain)
Schon irre: Schimpasen wirken in ihren Haltungen manchmal wirklich wie Menschen. Oder Menschen wie Affen. (Bild: pixabay.com | CC0 Public Domain)

Zum Wochenende eine etwas andere Meldung: Auch wenn sich so mancher Mensch so manches Mal wie ein Affe benehmen mag und er selbst dann nicht seine Rechte als Mensch verliert, so gilt doch in umgekehrter Folge nicht das Gleiche:

So entschied nun ein Gericht in New York, dass zwei Schimpansen, die vor Gericht verhandelt wurden, keine gesetzlichen Rechte von Menschen haben.

Geklagt hatte für das Nonhuman Rights Project Rechtsanwalt Steven Wise. Er hatte damit die Freilassung zweier eingesperrter Schimpansen erreichen wollen – und zwar der beiden männlichen Affen Tommy und Kiko.

Der Anwalt sagte, die beiden Menschenaffen seien rechtswidrig festgenommen worden, befänden sich folglich illegal in Haft und zwar in einem „outdoor sanctuary“ in Florida.

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Zwar erklärte der Richter am New Yorker Gericht, wonach die Absicht des Anwalts, die Affen wieder freizubekommen, „lobenswert“ sei.

Allerdings könne auch er als Richter sich nicht auf die Argumente einlassen, dass ein Menschenaffe die gleichen Rechte haben solle, wie ein Mensch.

Da kein Präzedenzfall vorliege, lehnte er folglich die Freilassung der beiden Süßen ab.

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Von Tim

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