Herausforderungen in der Umsetzung
In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen fehlen noch rund 300.000 Grundsteuererklärungen für die Umsetzung der neuen Grundsteuerberechnung. Dies könnte den Zeitplan für die Grundsteuerreform gefährden. Zusätzlich zu diesem Rückstand gibt es Zehntausende von Einsprüchen gegen die bereits ergangenen Bescheide und Klagen an Finanzgerichten – sowohl gegen die Steuerbehörden als auch gegen den Fiskus selbst.
Sachsen: Eine Herausforderung für die Grundsteuerreform
In Sachsen fehlen derzeit etwa 90.000 Grundsteuererklärungen, was etwa fünf Prozent der erwarteten Gesamtzahl von 1,8 Millionen Erklärungen zum Immobilienbesitz entspricht. Das Finanzministerium verzeichnet bis Ende Juli 2023 rund 213.000 Einsprüche gegen Bescheide zur Grundsteuerwertermittlung sowie etwa 153.500 Einsprüche gegen Bescheide zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrags. Hinzu kommen 13 laufende Klagen zu Fragen des neuen Grundsteuerrechts.
Sachsen-Anhalt: Klagen und Einsprüche in Hülle und Fülle
In Sachsen-Anhalt fehlen derzeit etwa 62.000 Grundsteuererklärungen für Grundstücke und Gebäude, was etwa 6,8 Prozent der insgesamt 905.000 zu bewertenden Immobilien entspricht. Bis Ende Juli sind rund 87.500 Einsprüche gegen Grundsteuerwertermittlungen und/oder gegen die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags eingegangen. Die meisten dieser Einsprüche sind noch nicht bearbeitet worden. Es gibt außerdem zwei laufende Klageverfahren zur Grundsteuerreform vor dem Finanzgericht des Landes, bei denen bisher keine Entscheidungen getroffen wurden.