Bislang fiel Wolfgang Kubicki vor allem als fast plattdeutsch sprechender Politiker aus Schleswig-Holstein auf, dem eigentlich keiner mehr höhere Weihen in der Bundesregierung in Berlin zugetraut hatte.
Doch die neue Vielfalt im Bundestag würfelt alle Karten neu. Dazu gehört, dass die FDP, welche von vielen ebenfalls schon als abgeschriebenes Relikt der Nachkriegszeit abgestempelt worden war, nun plötzlich wieder gute Chancen hat, auf höchster Ebene das Land mitzugestalten. Als Regierungspartei.
Traditionell gibt es drei Ministerien, welche die Freien Demokraten gerne bekleiden: Das Außenministerium, das Wirtschaftsministerium und das Finanzministerium.
Jetzt erklärte Wolfgang Kubicki, der eigentlich Jurist ist, er habe als stellvertretender Bundesvorsitzer der FDP Interesse am Job von Dr. Wolfgang Schäuble (CDU): Am Job des Bundesfinanzministers. (1)
Das wäre ein Paradigmawechsel und viele bedauern schon jetzt, den möglichen Abgang von Schäuble, der als Finanzkapitän seit Jahren Deutschland und die sonstige EU sehr gut und sehr fleißig durch die Finanzkrise manövrierte.
Was unter Kubicki als Finanzminister zu erwarten ist, dürfte klar sein: Seit vielen Jahren wirbt die FDP dafür, das Steuersystem zu vereinfachen.
Das versprachen sowohl der ehemaligen FDP-Vizekanzler Jürgen Möllemann (2) schon in den 1990er Jahren, als auch später FDP-Chef Guido Westerwelle.
Kubicki wird nun mit den Worten zitiert, er würde gerne „die Finanzen in Ordnung bringen und das Steuersystem vereinfachen“.
Also faktisch das anpacken, was die FDP seit über 30 Jahren ihren Wählern verspricht.
Herausgekommen ist bislang nicht viel bei diesen Steuerplänen und Steuer-Versprechungen. Im Zentrum der FDP-Versprechen stand beispielsweise ein einfaches 3-Stufen-Steuermodell.
Deutschland gilt immer noch weltweit als Steuerhochland und das Steuersystem ist komplexer denn je. Man kann schneller in einem Steuerstrafverfahren drin sein, als man schauen kann. Nicht immer aus Vorsatz, sondern häufig aus Unwissenheit.
Beispielsweise ist vielen Vermietern nicht klar, dass Mieteinnahmen natürlich als Einnahmen gelten und mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern sind. Das bedeutet:
Jeder, der beispielsweise als Angestellter 54.000 Euro brutto und mehr im Jahr verdient, muss zusätzliche Einnahmen bereits mit dem Reichensteuersatz von 42 Prozent in der Einkommenssteuererklärung deklarieren.
Diese Deklarierung gilt eben auch für Mieteinnahmen aus der Vermietung einer zusammengesparten Eigentumswohnung,
Ob die Wohnung für die spätere Altersvorsorge gedacht ist, oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
Kubicki ist jetzt 65. Dem Landtag in Kiel gehört er seit 25 Jahren an – seit 1992.
Einzelnachweise
(1) Kubicki bekräftigt Interesse am Amt des Finanzministers, in Der Tagesspiegel, Berlin (tagesspiegel.de) vom 02.10.2017. Abgerufen am 04.10.2017.
(2) Jürgen Möllemann, FDP, in: Wikipedia.