Hessen ist für seine zahlreichen schönen alten Gemeinden bekannt. Hier der Untere Marktplatz Gelnhausen. Doch nicht immer ist alles Gold was im Land so schön glänzt, wie eine unappetitliche Affäre zeigt. Bild: pixabay.com | CC0 Creative Commons).
Hessen ist für seine zahlreichen schönen alten Gemeinden bekannt. Hier der Untere Marktplatz Gelnhausen. Doch nicht immer ist alles Gold was im Land so schön glänzt, wie eine unappetitliche Affäre zeigt. Bild: pixabay.com | CC0 Creative Commons).

Es ist eine Geschichte aus der Steuerfahnderszene, die ihresgleichen sucht: Ein von einem Gericht bestellter Gutachter hatte vor gut 10 Jahren ein offensichtlich getürktes Gutachten gegen Steuerfahnder ausgestellt und wollte damit wohl dem hessischen Finanzministerium helfen, vier Gutachter elegant zu entsorgen.

So hatte es in seinem Gefälligkeitsgutachten geheißen, die vier zu begutachtenden Steuerfahnder litten allesamt unter paranoid-querulatorische Störungen, weshalb sie im Staatsdienst untragbar seien.

Das Ziel des Gutachtens war klar: Mit Hilfe des Gutachtens sollten das Finanzministerium ein Mittel an die Hand bekommen, die vier unbequemen Steuerfahnder in den vorzeitigen Ruhestand schicken zu können.

Doch statt einem Coup, landete das ganze Stück vor Gericht und obendrein in Untersuchungsausschüssen im hessischen Landtag.

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Am Ende, das wird jetzt klar, gibt es nur Verlierer.

Zwar war es dem Finanzministerium Hessen gelungen, die unbequemen Steuerfahnder in den vorzeitigen Ruhestand zu schicken.

Doch am Ende muss das Ministerium nun nicht nur einen enormen Imageschaden hinnehmen, sondern befindet sich mit dieser unsäglichen Entlassungs-Geschichte medial und juristisch im Dauerfokus.

Jetzt, vermeldet die Frankfurter Rundschau, habe es zumindest eine Einigung mit den meisten der Geschassten gegeben:

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„Mit drei der vier Betroffenen habe man eine einvernehmliche Einigung gefunden, berichtete das Finanzministerium der Frankfurter Rundschau auf Anfrage. Ob aufgrund dieser Einigung Geld fließt, wurde nicht bekannt.“

Zudem zitiert die FR den hessischen Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) mit den Worten:

„Ich bedauere, dass die Betroffenen auf der Basis falscher amtsärztlicher Gutachten vor rund zehn Jahren in den Ruhestand versetzt wurden.“

Zudem bestätigte der Finanzminister, wonach es „auf Seite der Betroffenen, aber auch auf Seiten der Verwaltung“ Verletzungen gegeben habe.

Daher freue es ihn, „dass wir in vertraulichen Gesprächen bereits mit der Mehrzahl der ehemaligen Steuerfahnder einvernehmliche Vergleiche abschließen konnten.“

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Bei den Steuerfahndern handelte es sich um drei Männer und eine Frau.

„Paranoid-querulatorische Störungen“

Der Konflikt mit dem Finanzministerium hatte 2001 seinen Anfang genommen. Damals hatten die Steuerfahnder am Ministerium vorbei gegen einen aus ihrer Sicht zu laschen Umgang mit Steuersündern zu lautstark protestiert.

Finanzminister war damals, also vor 16 Jahren, Karlheinz Weimar (CDU).

Doch nicht nur das Finanzministerium muss nun im Rahmen eines Vergleiches bluten. Auch der Gutachter soll wohl, glaubt man der Frankfurter Rundschau, mit finanziellen Entschädigungen zur Kasse gebeten werden.

Dass es nicht billig für den Gutachter wird, darauf deutet die Rundschau hin. So berichtet das Flaggschiff der linken Presse, wonach der Gutachter gar Schadenersatz gegenüber den zu Unrecht als mit „paranoid-querulatorische Störungen“ behafteten Steuerfahndern leisten müsse.

Einzelnachweise

(1) Steuerfahnder-Affäre in Hessen. Einigung mit Steuerfahndern. Finanzminister Thomas Schäfer legt die Steuerfahnder-Affäre über falsche psychiatrische Gutachten in Hessen in drei Fällen bei, von: Pitt von Bebenburg, in: Frankfurter Rundschau vom 10. November 2017. Abgerufen am 10. November 2017.

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Von Herbert

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