Dürfte für Millionen Arbeitslose und Bezieher von Hartz IV ein Fortschritt sein: Statt 20 oder 50 Euro im Jobcenter entwürdigend jedes Mal abzuholen, kann das künftig an der Drogerie- oder Supermarktkasse erfolgen. RTL II zeigt seit Wochen eindrücklich, wie das Leben von Hartz IVlern in Deutschland ist. (Bild: Hartz und Herzlich, RTL II)
Dürfte für Millionen Arbeitslose und Bezieher von Hartz IV ein Fortschritt sein: Statt 20 oder 50 Euro im Jobcenter entwürdigend jedes Mal abzuholen, kann das künftig an der Drogerie- oder Supermarktkasse erfolgen. RTL II zeigt seit Wochen eindrücklich, wie das Leben von Hartz IVlern in Deutschland ist. (Bild: Hartz und Herzlich, RTL II)

In der hervorragenden Dienstagabend ausgestrahlten RTL II-Serie HARTZ UND HERZLICH können Zuschauer eindrücklich und journalistisch hervorragend aufgearbeitet sehen, was es bedeutet, wenn man von 370 Euro im Monat alles bezahlen muss – jedes Elektrogerät, jeden Friseurtermin, Brot, Möbel, Geschenke zu Weihnachten oder einem Kindergeburtstag. (1)  

Millionen HARTZ UND HERZLICH-Zuschauer können so sehen, dass faktisch selbst die sparsamsten Hartz IV-Bezieher am Monatsende faktisch immer komplett abgebrannt sind und zwar so, dass nicht einmal mehr ein Brötchenkauf drinnen ist.

Und dass in solcher Not eine Barauszahlung im Jobcenter oft der letzte Lebensanker ist.

RTL II dokumentiert dies hervorragend anhand von sozialen städtischen Brennpunktsvierteln wie den Plattenbauten von Bitterfeld-Wolfen, der Eisenbahnsiedlung von Duisburg oder aktuell anhand den Benz-Baracken von Mannheim.

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Doch sollen sich Barauszahlungen an die rund sechs Millionen Bürger, die in Deutschland von Hartz IV leben müssen, ändern:

Die Bundesregierung plane wohl, dass Arbeitslose, welche nach 12 oder 15 Monaten Arbeitslosigkeit immer noch keinen neuen Anschlussjob gefunden haben und von CDU, CSU und SPD in die bittere Grundsicherung auf Obdachlosen-Niveau geschoben werden, eben auf Hartz IV, künftig ihr Hartz IV-Bargeld in Drogerien oder Supermärkten sich auszahlen lassen können.

Fragwürdig bleibt allerdings, ob hier die Bundesagentur für Arbeit nicht auch gegen den Datenschutz verstößt, zumindest dann, wenn wie beispielsweise die Stuttgarter Zeitung berichtet, die Barauszahlungen in den Jobcentern ganz ausfällt und damit die persönliche Wahl, wo man das Geld entgegennehmen möchte.

Denn: Drogerien und Supermärkte sind feste regionale und lokale Anlaufpunkte. Hier wird getratscht. Eine Barauszahlung kann also kein persönliches Geheimnis mehr bleiben.

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Jedenfalls schreibt die Stuttgarter Zeitung:

„Jobcenter und Arbeitsagenturen zahlen künftig kein Bargeld an Berechtigte aus. Leistungen wie das Arbeitslosengeld würden stattdessen künftig bar an Kassen von Supermärkten und Drogerien ausgezahlt, berichtete die ‚Welt am Sonntag‘.“ (2)

Ziel sei die flächenweite Einführung der neuen Lösung bis Ende 2018, habe eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA) gesagt.

Und so solle es ablaufen: Künftig sollten die Millionen Arbeitslose, welche Hartz IV beziehen, an den Kassen von Drogerien oder Supermärkten einen Zettel mit Barcode vorlegen. Dann werde von den Kassiererinnen oder Kassierern das Geld ausbezahlt.

Parallel zum Aufbau der Geldauszahlungen in Supermärkten oder Drogerien sollen aus Kostengründen die bisherigen 300 Kassenautomaten in Deutschlands Jobcentern abgebaut werden.

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„An diesen Kassenautomaten mussten bislang Millionen Menschen nicht selten unter unwürdigen Bedingungen teils stundenlang Schlange stehen, um vielleicht 20 oder 50 Euro ausbezahlt zu bekommen“, kommentiert die Barauszahlungen von Hartz IV ein Berliner Hartz IV-Bezieher gegenüber steuerratschalg.eu.

Das sieht auch die Bundesagentur für Arbeit so und argumentiert: Mit dem neuen Drogerie- und Supermarkt-System, erhielten Bezieher von Arbeitslosengeld 2 etwas mehr Würde zurück, da sie nicht für jede Barauszahlung im Jobcenter antreten müssten.

Einzelnachweis

(1) Hartz und Herzlich, Dokumentations-Serie auf RTL II.

(2) Arbeitsagenturen. Geld vom Jobcenter wird künftig im Supermarkt ausgezahlt, in Stuttgarter Zeitung Online vom 11. November 2017. Abgerufen am 12. November 2017.

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Von Herbert

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