In China gilt zum 1. Januar 2018 eine neue Grüne Steuer. Damit möchte die Pekinger Zentralregierung „den Aufbau der ökologischen Zivilisation fördern“. Die neue Grüne Steuer wurde im Rahmen des Umweltschutzsteuergesetzes beschlossen. [1]
Das Gesetz unterzieht Unternehmen oder sonstige Einrichtungen und Betreiber, welche steuerpflichtige Schadstoffe direkt an die Umwelt abgeben, künftig der neuen Umweltsteuer.
Die neue Grüne Steuer soll die in China weit verbreitete umweltschädliche und rücksichtslose Ableitung von Luftschadstoffen, wassergefährdenden Stoffen, festen Abfällen oder die Umwelt schädigenden Lärm reduzieren.
Die neue Ökosteuer soll von den lokalen Regierungen über ihre Steuerbehörden, den Umweltschutzbehörden und Arbeitsbehörden eingezogen werden.
Unternehmen und sonstige Steuerzahler sollen sich zudem über eine zentrale lokale Informationsstelle, welche die Steuerbehörden einrichten sollen, zur neuen Umweltsteuer erkundigen können.
Zudem müssen Unternehmen und sonstige Einrichtungen sich vor Ableitung umweltschädlicher Stoffe oder von Lärm an die Umwelt eine Schadstoffableitungserlaubnis einholen und zwar von der jeweils zuständigen lokalen Schadstoffentlastungsbehörde.
Außerdem teilte die Pekinger Regierung mit, wonach die lokalen Steuerbehörden der Zentralregierung regelmäßig ausgesprochene Verwaltungsstrafen vorlegen müssen.
Eine weitere Auflage an die Steuerbehörden lautet, wonach diese den zuständigen lokalen Umweltschutzbehörden regelmäßig steuerbezogene Informationen über die Umweltschutzsteuer und abzugebenden Steuererklärungen, Steuererleichterungen, Steuerrückstände und sonstige wichtige Steuerinformationen mitzuteilen haben.
Einzelnachweise
(1) 一批新规1月起施行 “绿色税法“为排污者带上“紧箍“, übersetzt: Eine Reihe neuer Vorschriften, die im Januar aus dem „Green Tax Law“ für die Verursacher eingeführt wurden, bringen „engen Rahmen“, von Xinhua auf xinhuanet.com vom 29. Dezember 2017.