Schüler die jobben, müssen auch Steuern bezahlen.
Schüler die jobben, müssen auch Steuern bezahlen.

In vielen deutschen Bundesländern sind noch Ferien. Dabei ist vielen Schüler nicht klar, ob sie Steuern zurückerhalten, wenn sie in den Ferien jobben.

Doch Ferienjobs müssen von Schülern erst dann versteuert werden, wenn der Bruttoarbeitslohn im Monat 950 Euro übersteigt. Das kann allerdings schnell der Fall sein. Bedenkt man, dass in einer Stadt wie Karlsruhe ein durchschnittlich jobbender Student im Schnitt um die 10 Euro die Stunde erhält, ein Schüler etwas weniger.

Grundsätzlich sagt das Steuerrecht: Schüler dürfen maximal an 70 Tagen im Jahr in den Ferien jobben. Thomas Lenk, Beratungsstellenleiter bei der Lohnsteuerhilfe Bayern in Neumarkt erklärt, wonach alles über 70 Tage Ferienjobs im Jahr nicht mehr als nur kurzfristige vorübergehende Beschäftigung gelte, sondern als sozialversicherungspflichtige Tätigkeit.

Allerdings geht es auch bei Ferienjobs nicht nur um die Frage, ob in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen ist, in die Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung oder Pflegeversicherung.

Letztlich, das können Schüler und Eltern sich als Faustregel merken, muss Einkommen in Deutschland immer verteuert werden. Für Schüler gilt eben die Grenze ab 950 Euro monatlich. Grundsätzlich werden Schüler in Deutschland in aller Regel in die Steuerklasse 1 eingruppiert.

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Schüler, welche über 950 Euro im Monat während ihres Ferienjobs verdienen, müssen mit ihrem Arbeitgeber darüber sprechen, dass ab dieser Grenze Lohnsteuer abzuführen ist, auch der Solidaritätszuschlag  oder gegebenenfalls die Kirchensteuer. Für den Arbeitgeber bedeutet dies, dass er die Steuern nach ELStAM, den elektronischen Lohnsteuer-Abzugsmerkmalen, berechnen muss. Doch seriöse Arbeitgeber sollten das wissen oder sich im Vorfeld der Beschäftigung von Schülern kundig machen.

Gut ist: Die meisten Schüler erhalten, sofern sie zum Jahresende einen Lohnsteuerjahresausgleich beim Finanzamt einreichen, eine Rückzahlung zu viel bezahlter Lohnsteuer. Allerdings erhalten auch Schüler nicht automatisch zu viel bezahlte Lohnsteuer zurück. Ohne Antrag geht es nicht.

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Von Herbert

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