Betriebsräte haben deutlich mehr Rechte, als normale Arbeitnehmer. Aber dass diese Rechte auch Schranken unterliegen, das zeigte jetzt das Dortmunder Arbeitsgericht. Dieses hat entschieden: Der Billig-Discounter für Kleidung, KiK, darf ein Betriebsratsmitglied kündigen, wenn sich dieses mit falschen oder nicht belegbaren Angaben über Lohn- und Arbeitsbedingungen über KiK öffentlich äußert.
In dem aktuellen Fall geht es um ein Interview, welches ein Kik-Betriebsrat (aus Personenschutzgründen verzichten wir auf eine Namensnennung) im März der Linkspartei gab. In dem Interview soll er angeblich gesagt haben, wonach die Gehälter beim Billigdiscounter KiK miserabel seien. Angeblich würden die Mitarbeiter dort teils nur 1.650 Euro brutto monatlich für 58 Stunden Arbeit in der Woche erhalten.
Angeblich, behauptet Kik, sei diese Behauptung aber so pauschal geäußert falsch. Nicht klar ist, ob die Aussagen des Betriebsrats generell falsch im Interview waren oder ob der Arbeitnehmervertreter auf Grund eines Einzelfalls zu sehr verallgemeinerte.
Was das Gericht aber ebenfalls störte war, dass der Betriebsrat sich auf öffentlichen Foren nicht nur negativ über seinen Arbeitgeber geäußert haben soll, sondern abfällig. So habe er Kik öffentlich als „Ramschrampe“ bezeichnet.
„Ramschrampe“ war für den Arbeitgeber kik zu viel
Das Gericht monierte, das sei ein zweifelhaftes und nicht unbedingt angebrachtes Verhalten – auch nicht für einen Betriebsrat.
Alles in allem glaubt das Gericht, wonach der Billigdiscounter Kik auf Grund der Vorfälle berechtigt gewesen sei, seinen widerspenstigen Arbeitnehmervertreter zu kündigen. Dennoch möchte sich der gekündigte Betriebsrat das nicht gefallen lassen. Er kündigte an, in Berufung zu gehen.
Presserechtlich bedenklich ist, dass ausgerechnet ein öffentlich-rechtlicher Sender wie der WDR nun den vollen Namen des Betriebsrats in seiner Berichterstattung nennt und damit die berufliche Zukunft des Arbeitnehmers weiter gefährden könnte. Jedenfalls zitiert der WDR den ehemaligen Kik-Betriebsrat mit den Worten, er sehe sich als Opfer.
Der WDR nennt den kompletten Namen des Betriebsrats
Weiter schreibt der WDR, wonach es Kik nach Ansicht des geschassten Betriebsrats primär darum gegangen sei, einen missliebigen Arbeitnehmervertreter billig herausschmeißen zu können, auch auf Grund angezettelter Streiks. So hätten nach WDR-Angaben wiederholt Angestellte der Kik-Zentrale in Bönen für einen Tarifvertrag gestreikt.
KiK selber wollte sich angeblich gegenüber dem WRD zu dem Gerichtsverfahren gegen ein ehemaliges Betriebsratsmitglied nicht näher äußern. Stattdessen verlautbart es von Kik, schreibt der WDR, der ehemalige Mitarbeiter habe die Belegschaft „aufgewiegelt“.
Die Kündigung des Kik-Beschäftigten dürfte für den Betroffenen beruflich existentielle Konsequenzen haben. Immerhin gehören Dortmund sowie die umliegende Ortschaften zu den Gemeinden mit den meisten Hartz-IV-Empfängern in Deutschland. In der deutschen Hartz-IV-Statistik sind im Schnitt rund die Hälfte bis zu zwei Dritteln Arbeitslose enthalten, welche länger als 12 Monate arbeitslos sind.